Kein Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum
Wer sich dabei erwischen lässt, wie er unter dem Einfluss von Cannabis Auto oder Motorrad fährt, verliert in Deutschland in aller Regel seinen Führerschein. So war es jedenfalls bis jetzt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren, nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen muss.
Die Frage, ob in jedem Falle davon ausgegangen werden muss, dass eine Person generell ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wenn bei ihr der Konsum von Cannabis nachgewiesen wurde, wurde bisher von verschiedenen Gerichten höchst unterschiedlich beantwortet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seiner Entscheidung nun für eine eineitliche Rechslage gesorgt. Demnach müsse man bei einem erstmaligen Verstoß aufgrund von Cannabis prüfen, wie es um den Konsum der betreffenden Person steht. Die Frage, wird die Person voraussichtlich auch in Zukunft nicht zwischen dem Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen können, lässt sich nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts erst dann zuverlässig beantworten, wenn das Gutachten einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) vorliegt.
Pressemitteilung Nr. 29/2019 des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.04.2019