
Wer darf Cannabis bzw. cannabishaltige Arzneimittel verschrieben bekommen ?
Seit dem 10. März 2017 haben in Deutschland, Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen einen gesetzlichen Anspruch darauf, mit Cannabis bzw. cannabishaltigen Arzneimitteln, behandelt zu werden.
In § 31 Abs. 6 SGB V legt der Gesetzgeber hierfür, als Voraussetzungen für die verschreibenen Ärzte fest, dass:
- eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung a) nicht zur Verfügung steht oder b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,
- eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
(Auszug § 31 Abs. 6 SGB V)
Gegen welche Krankheiten kann ich Cannabis als Arzneimittel verordnet bekommen ?
Welche Erkrankungen hier zu den „schwerwiegenden Erkrankungen“ zählen, gibt der Gesetzgeber weder im Gesetzestext noch in der Gesetzesbegründung genauer an . Jedoch wird in anderen Gesetzen, wie zum Beispiel des SGB V, eine Krankheit dann als schwerwiegend verstanden, wenn sie lebensbedrohlich ist oder sie aufgrund der Schwere der Krankheit die Lebensqualität des Patienten auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
Gegen welche Krankheiten kann Cannabis als Medizin verwendet werden
Cannabis hat ein sehr breites und vielfältiges therapeutisches Spektrum und eine festgesetzte Liste oder ähnliches gibt es dafür nicht.Ob und wann Cannabis als Medizin verordnet wird, liegt allein im Ermessen des Arztes. Der Arzt muss Hinweise auf eine eindeutig positive Wirkung von Cannabis bei der entsprechenden Krankheit haben. Man kann also keine Krankheit explizit für die Behandlung mit Cannabis ausschließen. Nachfolgend eine Liste (in alphabetisch geordnet) der Krankheiten, für die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ) Ausnahmegenehmigungen erteilt hat:
Am Häufigsten bei :
- ADHS
- chronische Schmerzen
- depressive Störungen
- multiple Sklerose
- Tourette-Syndrom
Außerdem bei :
- Abmagerung und Appetitlosigkeit
- Allergische Diathese
- Angststörung
- Armplexusparese
- Arthrose
- Asthma
- Autismus
- Barrett Ösophagus
- Blasenkrämpfe
- Blepharospasmus
- Borderline Störung
- Borreliose
- Chronische Polyarthritis
- chronisches Müdigkeitssyndrom
- Chronisches Wirbelsäulensyndrom
- Cluster-Kopfschmerzen
- Colitis Ulcerosa
- Epilepsie
- Failed-Back-Surgery-Syndrom
- Fibromyalgie
- Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie
- HIV
- HWS- und LWS-Syndrom
- Hyperhidrosis
- Kopfschmerzen
- Lumbalgie
- Lupus Erythematodes
- Migräne
- Mitochondropathie
- Morbus Bechterew
- Morbus Crohn
- Morbus Scheuermann
- Morbus Still
- Morbus Sudeck
- Neurodermitis
- Paroxysmale nonkinesiogene Dyskinese (PNKD)
- Polyneuropathie
- Posner Schlossmann Syndrom
- posttraumatische Belastungsstörung
- Psoriasis (Schuppenflechte)
- Reizdarm
- Rheuma (rheumatoide Arthritis)
- Sarkoidose
- Schlafstörungen
- Schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie
- Systemische Sklerodermie
- Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese
- Thalamussyndrom
- Thrombangitis Obliterans
- Tics
- Tinnitus
- Trichotillomanie
- Urtikaria unklarer Genese
- Zervikobrachialgie
- Zwangsstörung
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